Der prophylaktische Antibiotika-Einsatz ist erlaubt!

Laut der Tierarzneimittelverordnung TAMV ist der prophylaktische Antibiotika-Einsatz nicht verboten!

Und erst seit dem 1.4.16 darf Antibiotika nicht mehr auf Vorrat abgegeben werden, wenn diese prophylaktisch eingesetzt werden, der Einsatz ist aber laut TAMV erlaubt! Es sind 42 Tonnen im Jahr!
Durch den übermässigen Einsatz von Antibiotika haben sich antibiotika­resistente Bakterien  gebildet, die von der Eidgenössischen Fachkommission für biologische Sicherheit zur « grössten Bedrohung für die Gesundheit der Bevölkerung in der Schweiz » erklärt wurden.

Warum wohl bestreitet der Bauernverband diesen Einsatz in einer Medienmitteilung? Und warum Stopp der Bauernverband diesen Antibiotika-Einsatz nicht sofort zum Wohle von uns allen?

Diese Bakterien sind in unserer Nahrung und Gewässern vorhanden.

Helfen Sie uns, dies nicht mehr zu finanzieren, denn die Folgen, die dadurch entstehen, sind für den Mensch, die Tiere und besonders für unsere Kinder und die nächsten Generationen gravierend und nicht zu verantworten.