CH erst ab Ende 2018 – Anwendungsverbot im Freiland von bienengefährlichen Neonicotinoide

Nach der Evaluation der neusten Berichte der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit zu möglichen Risiken für Bienen bei der Anwendung der Neonicotinoide Clothianidin, Imidacloprid und Thiamethoxam kommt das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) zum Schluss, dass die Verwendung der drei Insektizide auf Anwendungen im Gewächshaus eingeschränkt werden muss. Behandelte Kulturen müssen bis zur Ernte im Gewächshaus verbleiben. Anwendungen im Freiland werden ab Ende 2018 verboten.
Quelle: BLW – siehe unter Insektizid