Trinkwasserinitiative: Initianten fordern den Bundesrat auf, die freie Willensbildung der Stimmberechtigten zu gewährleisten.

Ein Rechtsgutachten zeigt: Insgesamt gibt der Bundesrat die Tragweite der Trinkwasserinitiative in wichtigen Aspekten falsch wieder.

Wiedlisbach, 22. Mai 2019 – Die Initianten der Trinkwasserinitiative fordern den Bundesrat in einem Brief auf, seine Botschaft zur Initiative durch eine Zusatzbotschaft zuhanden des Parlaments zu ergänzen. Diese soll die Tragweite der Trinkwasserinitiative und deren Auswirkungen korrekt, vollständig und sachlich darstellen.

In seiner Botschaft an das Parlament hat der Bundesrat die Initiative eng, fälschlicherweise einseitig nach dem Wortlaut und auch den Wortlaut teils nicht umfassend würdigend, ausgelegt. Das stellt ein Rechtsgutachten fest, das im Auftrag des Verbands Schweizer Abwasser- und Gewässerschutzfachleute (VSA) und des Schweizerischen Fischerei-Verbands (SFV) erstellt wurde.

Damit verletzt der Bundesrat das Gebot der Sachlichkeit. Auch Abschätzungen zu den Auswirkungen der Initiative, die auf dieser fehlerhaften Interpretation des Bundesrats beruhen, sind als unzulässige Einflussnahme auf die freie Willensbildung der Stimmberechtigten zu werten. Die politischen Rechte nach Art. 34 Abs. 2 der Bundesverfassung, insbesondere der Schutz der freien Willensbildung, verbieten die unzulässige Einflussnahme durch Behörden.

Die freie Willensbildung der Stimmberechtigten muss auch bei der Trinkwasserinitiative uneingeschränkt gewährleistet sein, wie das Initiativkomitee in seinem Brief an den Bundesrat fordert.

Links:
Brief an den Bundesrat vom 18. Mai 2019
Rechtsgutachten SFV/VSA
Antwortschreiben Bundesrat vom 3. Juni 2019

Für Rückfragen
Franziska Herren, Mitinitiantin, Tel. +41 79 829 09 19, info@sauberes-wasser-fuer-alle.ch